100 % Regenerativ – 100 % KfW-Förderung 

Die KfW bezuschusst im Rahmen des Förderprogramm 441 die Errichtung von nicht-öffentlichen Ladestationen:

  • Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • Für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • Für Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, kommunale Unter­nehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemein­nützige Organisationen

Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Die Kosten eines Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

Alle weiteren Informationen sowie den Zugang zum KfW-Zuschussportal finden Sie hier: KfW (Förderprogramm 441)