100 % Regenerativ – 100 % KfW-Förderung
Die KfW bezuschusst im Rahmen des Förderprogramm 441 die Errichtung von nicht-öffentlichen Ladestationen:
- Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- Für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- Für Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Die Kosten eines Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Alle weiteren Informationen sowie den Zugang zum KfW-Zuschussportal finden Sie hier: KfW (Förderprogramm 441)