Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben! Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Angebot an sauber und nachhaltig erzeugtem Ökostrom interessieren.
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Informationen zur Umzugsmeldung
Sie ziehen um?
! Achtung !
Ab dem 06.06.2025 sind nachträgliche Ummeldungen laut Gesetz nicht mehr zulässig – rückwirkende Meldungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Ummeldungen benötigen wir die gleichen Informationen, wie bisher… nur schneller.
1. Melden Sie Ein- und Auszüge mindestens 10 Werktage im Voraus.
- Bei Kündigung:
- Datum Vertragsende
- Verzugsanschrift
- Zwingend: vollständiger Name Vermieter + Postanschrift
- Zählerstand vom Tag der Schlüsselabgabe zeitnah nachreichen
- Bei Anmeldung:
so frühzeitig wie möglich – spätestens am Tage der Schlüsselübernahme,- Zählernummer
- Beginnzählerstand vom Tag der Schlüsselübernahme zeitnah nachreichen
Idealerweise können Sie uns bei allen Meldevorgängen die Marktlokations-ID (MaLo-ID) nennen. Diese 11-stellige Nummer identifiziert die Verbrauchsstelle eindeutig und ist auf der Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung zu finden.
2. Wie kann ein Umzug gemeldet werden?
- Persönlich im Kundencenter in Wunsiedel während der Geschäftszeiten:
- Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Schriftlich per Briefpost an die
SWW Wunsiedel GmbH
Rot-Kreuz-Str. 6
95632 Wunsiedel
- oder per E-Mail an die
verbrauchsabrechnung@s-w-w.com
Bitte beachten Sie unser Formular zur Kündigung des Liefervertrages weiter unten auf dieser Seite (siehe weiter unten „Formulare und Dokumente“). - Bei Kündigung:
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Grundversorgung im Netzgebiet der SWW
Als zuständiger Grundversorger in Wunsiedel bieten wir Ihnen im Rahmen der Daseinsvorsorge zuverlässig Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie.
Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im EnWG. Jedem Haushalts - und Gewerbekunden steht der Grundversorgungstarif automatisch zur Verfügung, sofern er nicht einen anderen Tarif wählt.
Die Grundversorgung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Preise und Bedingungen der StromGVV.
Entdecken Sie unsere Tarife der Grund- und Ersatzversorgung.
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Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2026
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Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2025
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Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2024
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Information zur Preisanpassung ET ab 01.01.2024
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Information zur Preisanpassung ET ab 01.01.2025
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Information zur Preisanpassung DT ab 01.01.2024
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Information zur Preisanpassung DT ab 01.01.2025
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Preisblatt für die Ersatzversorgung von RLM-Anlagen ab 01.01.2025
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Grundversorgung im Netzgebiet des gKUs Oberes Egertal
Ab dem 01.01.2026 ist die SWW als Dienstleister der ZENOB der zuständige Grundversorger in Bad Weißenstadt. Wir bieten Ihnen im Rahmen der Daseinsvorsorge zuverlässig Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie.
Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im EnWG. Jedem Haushalts - und Gewerbekunden steht der Grundversorgungstarif automatisch zur Verfügung, sofern er nicht einen anderen Tarif wählt.
Die Grundversorgung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Preise und Bedingungen der StromGVV.
Entdecken Sie unsere Tarife der Grund- und Ersatzversorgung.
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Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2026
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Sondertarife für Haushaltskunden im Netzgebiet der SWW
Neben der gesetzlich festgeschriebenen Grundversorgung bieten wir für Haushaltskunden mehrere Sondertarife an. Diese Tarife bieten Strom aus 100% erneuerbaren Quellen, 100% CO2-neutral und 100% in einem regionalen, gekoppelten System erzeugt und gespeichert.
Damit sind wir preisunabhängig vom Börsengeschehen und unterstreichen, was die SWW ausmacht: Verantwortung, Sicherheit und technischer Fortschritt. Deshalb tragen unsere Tarife ab sofort auch den Namen ZENOB (Zukunftsenergie Nordostbayern).
Aus den Tarifnamen WUNsingle, WUNfamily und WUNflex wurden ZENOB Freiraum, ZENOB Zuhause und ZENOB Zukunft.
Denn wir finden: Ein Produkt, das für regionale Stärke, ökologische Verantwortung und Preisstabilität steht, verdient auch einen Namen, der das zeigt.
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Preisblatt (WUNsingle, WUNfamily, WUNflex) ab 01.01.2025
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Preisblatt (WUNsingle, WUNfamily, WUNflex) ab 01.01.2024
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Sondertarife für Geschäftskunden im Netzgebiet der SWW
Sie betreiben ein Gewerbe mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch bis zu 100.000kWh? Wir bieten Ihnen für Ihre Unternehmung einen attraktiven Geschäftskundentarif mit Strom aus erneuerbaren Energien rein aus unserer Region: klimafreundlich, lokal, sicher und preislich unabhängig vom Börsengeschehen.
Dies zeigt sich nun auch im Namen des Tarifs: Aus WUNtrade wurde ZENOB Macher. Für echte Macher in unserer Region.
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Preisblatt (ZENOB Macher) ab 01.01.2026
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Preisblatt (WUNtrade) ab 01.01.2025
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Preisblatt (WUNtrade) ab 01.01.2024
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FichtelgebirgsStrom
Die Konditionen in anderen Netzgebieten können geringfügig abweichen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter verbrauchsabrechnung@s-w-w.com oder telefonisch unter 09232 – 887 102.
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Preisblatt FichtelgebirgsStrom ab 01.01.2025
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Preisblatt FichtelgebirgsStrom ab 01.01.2024
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Elektrische Raumheizung / E-Mobilität
Sie heizen mit Strom? Reduzierung Sie Ihren CO2-Ausstoß und heizen mit zertifiziertem Ökostrom! Wir haben den passenden Tarif für Sie!
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Zusammensetzung des Strompreises
Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen
Bestandteil ct/kWh Erläuterungen Konzessionsabgabe 1,32 Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Stromsteuer / Energiesteuer 2,05 Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. EEG-Umlage 0,000 Außer Kraft gesetzt KWKG-Umlage 0,446 Mit der KWKG-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 Setzt sich aus § 19 StromNEV-Umlage und Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung gem. BK8-24-001-A zusammen. Offshore-Haftungsumlage 0,941 Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden geleistete Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks aufgrund verspäteten Netzanschlusses gegenfinanziert – und bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Umlage für abschaltbare Lasten 0,000 Außer Kraft gesetzt Mehrwertsteuer 19 % Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit allen Bestandteilen erhoben. - Formulare und Dokumente
Unsere Tarife bieten für jeden Interessenten das passende Produkt, egal ob Haushalts- oder Gewerbekunde, Kleinabnehmer oder Großverbraucher. Sehr gerne beraten wir Sie ausführlich, lassen Sie sich von uns elektrifizieren.
Auch wenn Sie einen Neuanschluss benötigen oder Zugang zu unserem Netz wünschen, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.
Unser Strom ist Öko-Strom!
Der Strom wird zu 100% durch PV- und Windkraftanlagen produziert.
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