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Wer ist grundsätzlich für die Straßenbeleuchtungsanlagen zuständig?
Die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden sich im kommunalen Eigentum, also im Eigentum der Stadt Wunsiedel oder der Gemeinden.
Die Stadt Wunsiedel und die Gemeinde Neusorg haben hierfür im Rahmen eines Wartungsvertrages für Instandsetzungsaufgaben die SWW Wunsiedel GmbH beauftragt.
Der Wartungsvertrag der Stadt Wunsiedel bezieht sich auf alle durch die SWW Wunsiedel GmbH versorgten Stadtteile und seit 01.02.2012 auch auf die durch die Eon-Bayern versorgten Ortsteile (Bernstein, Hauenreuth, Johanneszeche, Stemmasgrün, Valetsberg, Wintersberg, Wintersreuth).
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Wann werden die Straßenbeleuchtungsanlagen repariert?
Die Straßenbeleuchtungsanlagen werden in der Regel (außer bei größeren Störungen) im 4-wöchigen Turnus in den Sommermonaten und im 2-wöchigen Turnus in den Wintermonaten repariert.
Die Wartungsfahrten werden nach den Mitteilungen der Bevölkerung oder nach Feststellung bei anderen Arbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage zusammengestellt.
Bei gut beleuchteten Straßen kann es durchaus vorkommen, dass eine einzelne defekte Lampe aus Turnusgründen erst nach vier Wochen repariert wird.
Bei Unfallschäden kann die Reparatur von Sonderleuchten auch erheblich länger dauern.
Sie als Anlieger können durch eine genaue Angabe der ausgefallenen Leuchte (Straße, Hausnummer, Leuchte dunkel oder flackert usw.) mit dazu beitragen, das Mehrfachmeldungen bzw. Anfahrten vermieden werden.
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Meldung von Störungen in den Straßenbeleuchtungsanlagen
Störungen in den Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Wunsiedel und der Gemeinde Neusorg werden zwischen 08:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 09232/887-0 der SWW Wunsiedel GmbH entgegengenommen.
Alternativ können Sie die Störung auch einfach und direkt über das untenstehende Formular melden.