Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben! Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Angebot an sauber und nachhaltig erzeugtem Ökostrom interessieren.
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Information zum Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Der russisch-ukrainische Konflikt hat die Großhandelspreise für Energie in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Im vergangenen Jahr lagen die Börsenpreise für Strom zeitweise rund zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie schlagen sich leider auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden nieder. Um die Belastung der Haushalte und des Gewerbes zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 eine Strompreisbremse beschlossen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches der Abnahmestelle (in der Regel beruhend auf den Daten der Prognose zum Vorjahresverbrauch) wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt (Referenzpreis). Der Staat übernimmt die Differenz zum mit dem Energieversorger tariflich vereinbarten Strompreis. Für den Strom, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.
Was bedeutet das nun konkret für Sie?
Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrages berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 40 Cent/kWh und Ihrem aktuellen Vertragspreis, multipliziert mit Ihrem Entlastungskontigent. Die Berücksichtigung erfolgt mit der Jahresabrechnung per 31.12.2023. Selbstverständlich wurde die Strompreisbremse auch schon bei der Ermittlung der monatlichen Teilbeträge für 2023 berücksichtigt. Sollten Sie trotzdem noch Anpassungsbedarf sehen, kann der Abschlagbetrag gerne unterjährig unter Angabe des Zählerstandes angepasst werden. Die Regelungen der Strompreisbremse gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30.04.2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Strompreisbremse gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der dann aktuelle Vertragspreis. Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf den Internetseiten www.sparenwasgeht.de, www.ganz-einfach-energiesparen.de oder www.dena.de. -
Aktuelles: Wegfall der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022
Ab dem 01.07.2022 reduziert sich die gesetzliche EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh. In den Preisblättern mit Stand 01.07.2022 ist der Wegfall der EEG-Umlage bereits eingerechnet.
Diese Senkung um brutto 4,43 Cent/kWh wird komplett an unsere Kunden durchgereicht und in der nächsten Abrechnung berücksichtigt.
Eine Zwischenablesung ist nicht erforderlich, der Zählerstand zum 30.06./01.07.2022 wird rechnerisch ermittelt. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie uns Ihren Stromzählerstand auch gerne mitteilen.
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Grundversorgung
Als zuständiger Grundversorger in Wunsiedel bieten wir Ihnen im Rahmen der Daseinsvorsorge zuverlässig Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie.
Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im EnWG. Jedem Haushalts - und Gewerbekunden steht der Grundversorgungstarif automatisch zur Verfügung, sofern er nicht einen anderen Tarif wählt.
Die Grundversorgung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Preise und Bedingungen der StromGVV.
Entdecken Sie unsere Tarife der Grund- und Ersatzversorgung.
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Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2024
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Information zur Preisanpassung ET ab 01.01.2024
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Information zur Preisanpassung ET ab 01.01.2025
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Information zur Preisanpassung DT ab 01.01.2024
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Information zur Preisanpassung DT ab 01.01.2025
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Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2023
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Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2025
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Sondertarife / Haushaltskunden
Neben der gesetzlich festgeschriebenen Grundversorgung erhalten Sie natürlich auch weitere Sondertarife als Haushaltskunde.
Hier können Sie zwischen den Tarifen WUNsingle, WUNfamily und WUNflex wählen. Diese Tarife bieten beste Versorgung mit zertifiziertem Ökostrom zu besonders attraktiven Konditionen.
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Preisblatt (WUNsingle, WUNfamily, WUNflex) ab 01.01.2025
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Preisblatt (WUNsingle, WUNfamily, WUNflex) ab 01.01.2024
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Preisblatt (WUNsingle, WUNfamily, WUNflex) ab 01.01.2023
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Sondertarife / Geschäftskunden
Sie betreiben ein Gewerbe mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch bis zu 100.000 kWh? Profitieren Sie von unseren preiswerten WUNtrade Sondertarifen.
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Preisblatt (WUNtrade) ab 01.01.2025
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Preisblatt (WUNtrade) ab 01.01.2024
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Preisblatt (WUNtrade) ab 01.01.2023
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FichtelgebirgsStrom
Die Konditionen in anderen Netzgebieten können geringfügig abweichen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter verbrauchsabrechnung oder telefonisch unter @s-w-w.com09292 – 887 102.
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Preisblatt FichtelgebirgsStrom ab 01.01.2025
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Preisblatt FichtelgebirgsStrom ab 01.01.2024
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Elektrische Raumheizung / E-Mobilität
Sie heizen mit Strom? Reduzierung Sie Ihren CO2-Ausstoß und heizen mit zertifiziertem Ökostrom! Wir haben den passenden Tarif für Sie!
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Zusammensetzung des Strompreises
Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen
Bestandteil ct/kWh Erläuterungen Konzessionsabgabe 1,32 Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Stromsteuer / Energiesteuer 2,05 Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. EEG-Umlage 0,000 entfällt KWKG-Umlage 0,275 Mit der KWKG-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. § 19 Strom NEV-Umlage 0,643 Mit der § 19 NEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Offshore-Haftungsumlage 0,656 Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden geleistete Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks aufgrund verspäteten Netzanschlusses gegenfinanziert – und bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Umlage für abschaltbare Lasten 0,000 Außer Kraft gesetzt Mehrwertsteuer 19 % Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit allen Bestandteilen erhoben. - Formulare und Dokumente
Unsere Tarife bieten für jeden Interessenten das passende Produkt, egal ob Haushalts- oder Gewerbekunde, Kleinabnehmer oder Großverbraucher. Sehr gerne beraten wir Sie ausführlich, lassen Sie sich von uns elektrifizieren.
Auch wenn Sie einen Neuanschluss benötigen oder Zugang zu unserem Netz wünschen, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.
Unser Strom ist Öko-Strom!
Der Strom wird zu 100% in bayerischen Laufwasserkraftwerken produziert. In der Höhe Ihres Stromverbrauchs wird der Wasserkraftstrom in das Stromnetz eingespeist. Eine jährliche TÜV-Zertifizierung ist für uns selbstverständlich!
Gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg in die Energiezukunft von Morgen!
Unsere aktuelle Stromkennzeichnung zum Download.